Am 01.08.2018 ist das “Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter” in Kraft getreten. Seit dem gilt neben der Gewerbeerlaubnispflicht auch eine Fortbildungspflicht für gewerbliche Hausverwalter. Diese sieht vor, dass der gewerbliche Hausverwalter 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren durchführen muss.
Um Ihnen bereits von Beginn an einen Überblick über die von uns besuchten Fortbildungen zu geben, können Sie hier nachlesen, an welchen Veranstaltungen wir teilgenommen haben.